


Eine fachkundig unterwiesene Person (FuP) darf übliche Service- und Reparaturarbeiten an einem Fahrzeug mit HV-System durchführen. Doch unter welchen Bedingungen darf diese Person an der HV-Anlage tätig werden?
Laut dem Leitfaden DGUV 209-093 für Arbeiten an HV-Anlagen in Serienfahrzeugen darf eine fachkundig unterwiesene Person FuP (Stufe 1S) unter Leitung und Aufsicht einer Fachkundigen Person Hochvolt (FHV = Stufe 2S) Arbeiten am Hochvoltsystem durchführen. Für die Praxis stellt sich damit automatisch die Frage: Muss die FHV unmittelbar danebenstehen oder reicht die Anwesenheit, beispielsweise wenn sie sich im Meisterbüro befindet?