Achtung Haftungsfalle!

Vorsicht beim Bereitstellen von Kundenersatzwagen

Kundenbindungsinstrument: Werkstätten, die während einer Fahrzeugreparatur einen günstigen oder sogar kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung stellen, können mit erhöhter Kundenzufriedenheit rechnen. Bild: BillionPhotos.com – stock.adobe.com

Worauf Kfz-Betriebe beim Bereitstellen von Kundenersatzwagen achten müssen, um nicht auf möglichen Schäden sitzen zu bleiben. Und worin sich Miet- und Leihverträge unterscheiden.

Schöne Sache für den Kunden: Für die Zeit der Autoreparatur erhält er von seiner Werkstatt einen kostenlosen oder günstigen Ersatzwagen. Das erhöht einerseits die Zufriedenheit und trägt natürlich zur Kundenbindung bei. Allerdings sind damit auch erhebliche rechtliche Risiken verbunden. Kundenersatzwagen sind nämlich keineswegs bloße Gefälligkeiten ohne Verpflichtungen.

Vielmehr entsteht hier rechtlich ein Leih- oder Mietvertragsverhältnis, das Pflichten für beide Seiten begründet. Wird hier nicht sorgfältig vorgegangen, drohen Haftungsfallen bei Unfällen, Verkehrsverstößen oder Schäden am Fahrzeug. Worauf ist also zu achten?

Überlegenswert ist, als Werkstatt stets einen Mietvertrag zu vereinbaren, um insbesondere bei unverschuldeten Unfällen mit dem Versicherer abrechnen zu können.

Sorgfältige Übergabe

Zunächst gilt natürlich, dass die Werkstatt dem Kunden ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Auto überlässt. Deshalb sollte der Ersatzwagen vor jeder Herausgabe kurz gecheckt und dies auch dokumentiert werden. Zu einer anschließenden rechtssicheren Fahrzeugübergabe gehört ein Übergabeprotokoll (Muster siehe unten) beziehungsweise ein schriftlicher Ersatzwagenvertrag mit folgenden Punkten:

Fahrzeugdaten und Zeitraum

Bei der Übergabe sind Fahrzeugmodell, Kennzeichen, Kilometerstand sowie Datum und Uhrzeit der Übergabe zu notieren. Damit ist eindeutig dokumentiert, ab wann der Kunde das Auto genutzt hat, was wichtig sein kann etwa für die Zuordnung von Verkehrsverstößen.

Kunden- und Fahrerdaten

Führerscheinnummer und Personalausweisdaten notieren, um sicherzustellen, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Unbefugte Dritte sollten nicht fahren dürfen. Bei Bedarf aber lassen sich zusätzliche berechtigte Fahrer namentlich festhalten. Die Vertragsbedingungen haben klarzustellen, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass diese Pflichten eingehalten werden.

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