Mitgebrachte Ersatzteile

Achtung Haftungsfalle

Mitgebrachte Ersatzteile verbauen – ein Balanceakt: Keine leichte Entscheidung. Einerseits will man den wirtschaftlich gebeutelten Kunden nicht verprellen, andererseits gibt es durchaus Risiken für den Betrieb. Wie man sich schützen kann, erklärt Anna Rehfeldt. Bild: janvier – stock.adobe.com

Wie sich Kfz-Betriebe vor Schadensersatzansprüchen beim Verbau mitgebrachter Ersatzteile schützen können.

Immer öfter bringen Kunden Ersatzteile, die sie sich im Internet besorgt haben, in die Werkstatt, um die Reparaturkosten zu mindern. Doch solche Teile – auch wenn sie äußerlich unverändert erscheinen – bergen erhebliche Risiken für den Kfz-Betrieb. Vor allem, wenn deren Herkunft fraglich ist oder Qualitätsstandards nicht erfüllt werden. Für Werkstätten wird daraus eine komplexe Haftungsfrage. Krafthand berichtete bereits mehrfach dazu. Doch weil sich das Thema in den Betrieben wegen der wirtschaftlichen Lage vieler Fahrzeughalter häuft, werden hier erneut die rechtlichen Grundlagen und praxisnahe Lösungen zur Vermeidung von Schadensersatzforderungen aufgezeigt.

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