Abtretungserklärung: Kfz-Profis sollten grundlegende Angaben festhalten

Bei Schadensfällen: In die Reparaturkostenübernahmeerklärung sollten neben den allgemeinen Angaben auch grundlegende Informationen (Ort, Zeit, Beteiligte) zum Unfall aufgenommen werden. Foto: Dekra

In der Regel gibt der Geschädigte nach einem Pkw-Unfall nicht nur die Instandsetzung in Auftrag, sondern unterschreibt zusätzlich eine Abtretungserklärung. Diese Erklärung eröffnet dem Kfz-Profi die Möglichkeit, direkt mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen.

Vor allem die Kosten, welche die Werkstatt für einen Ersatzwagen im Rahmen der Reparatur berechnet, veranlassen diverse Versicherungsgesellschaften immer wieder, entsprechende Rechnungen zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern.

Zu Recht, so die Richter vom Amtsgericht Bremen in einem Urteil (Az.: 9 C 258/11). Im konkreten Fall hatte der Geschädigte zwar eine vorformulierte ‚Reparaturkosten-Übernahmebestätigung einschließlich Zahlungsanweisung und Abtretung‘ unterschrieben. Allerdings hatten es die Parteien versäumt, entsprechende Angaben bezüglich des Unfallortes, der Unfallzeit und der am Unfall beteiligten Personen aufzunehmen. Ohne die fehlenden Daten seien die Erklärungen zu unbestimmt. Folglich war die Abtretung gegenüber dem Kfz-Profi nicht wirksam.

Achten Sie deswegen in Zukunft darauf, dass Sie in die Reparaturkostenübernahmen neben den allgemeinen Angaben auch grundlegende Informationen (Ort, Zeit, Beteiligte) zum Unfall aufnehmen.