


Abonnentenservice aus dem Verkehrsblatt 6/2025 zu Vorgaben bezüglich des alternativen Abrufs von HU-Daten per QR-Code über eine App oder die Internetseite des KBA.
Der Gesetzgeber hat zwei Varianten für Fahrzeughalter und Beauftragte nach § 29 StVZO geschaffen, relevante HU-Daten per App oder KBA-Internetseite digital abrufen zu können. Das bis dato übliche Prüfprotokoll zur HU auf Papier muss auf Wunsch weiterhin durch die jeweilige Überwachungsinstitution ausgegeben werden.
Hinweis: Die komplette Verkehrsblatt-Dokumentation zum alternativen Abrufs von HU-Daten per QR-Code über eine App oder die Internetseite des KBA finden interessierte Krafthand-Leser im Abonnentenbereich www.krafthand.de/service/technische-mitteilungen unter Technische Mitteilungen 11/2025 (alternativer Abruf von HU-Daten).
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