Für ein Fahrzeug, das mehr als sieben Jahre stillgelegt war oder aus einem Ausland ohne europäische Regeln kommt, braucht es zur (Wieder-)Erlangung der Betriebserlaubnis ein Gutachten nach § 21 der StVZO. Organisationen wie die KÜS oder GTÜ waren bis dato von solchen Diensten ausgegrenzt. Das ändert sich jetzt. mehr …