
Ein aktuelles Gerichtsurteil stellt klar: Für Schäden am Pkw während der Nutzung einer Waschanlage haftet der Betreiber – vorausgesetzt das Kundenfahrzeug hat eine serienmäßige Ausstattung.
Ob Lack zerkratzt oder Antenne abgebrochen — in der Vergangenheit gab es als Waschanlagenbetreiber häufig Streit mit Kunden darüber, wer für einen beim Waschvorgang aufgetretenen Schaden aufzukommen hat. Wie das Goslar Institut mitteilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein relevantes Urteil zur Haftung von Schäden an Pkw beim Besuch einer Waschanlage gefällt und dabei die bisher geltende Beweislast umgedreht.
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