
2026 müssen Autobauer neue Vorgaben zur Abgasnorm erfüllen und Pflichten in Sachen Fahrerassistenzsysteme, eCall, HV- und Starterbatterien umsetzen.
Was OEMs für die Entwicklung ihrer neuen Fahrzeuge zu beachten haben, betrifft Kfz-Profis zwar nicht unmittelbar, allerdings sollten auch sie wissen, worum es geht.
Hier ein Überblick über wichtige Neuerungen:
Abgasnorm Euro 7
Für ab Januar 2026 neuzugelassene Pkw müssen die Autobauer sicherstellen, dass diese die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e erfüllen. Diese kann als Zwischenschritt zur Euro 7 gesehen werden, die ab dem 29. November 2026 für neuentwickelte Pkw mit neuer Typgenehmigung (Homologation) verbindlich in Kraft tritt. Ab Ende 2027 müssen dann auch alle neuzugelassenen Fahrzeuge die Euro 7 erfüllen, so die Experten des TÜV-Verbands.
Die Norm schreibt unter anderem eine präzisere Messung ultrafeiner Partikel vor und schließt erstmals auch den Abrieb von Reifen (Grenzwerte folgen ab 2030) und Bremsen ein. Für Elektroautos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent.
Weitere Assistenzsysteme werden Pflicht
Nachdem im Juli 2024 verschiedene FAS wie der Notbremsassistent Pflicht wurden, legt der Gesetzgeber nun nach. Ab dem 7. Juli 2026 dürfen laut TÜV-Verband nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit folgenden Fahrassistenzsystemen neuzugelassen werden:
- erweiterter Kopfaufprallschutzbereich (Fußgängerschutz)
- hochentwickeltes Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
- Notfall-Spurhalteassistent auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung
- hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Vorrichtung für Alcolock
- ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR)
Künftig ein Muss: Nachfolgegeneration-eCall
Mit dem 1. Januar 2026 müssen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, für die ab diesem Datum eine neue Typgenehmigung beantragt wurde/wird, mit dem Next-Generation-eCall (NG-eCall) ausgestattet sein. Ab 1. Januar 2027 gilt diese Pflicht dann für alle Fahrzeuge dieser Gattungen, die neuzugelassen werden. NG-eCall ist ein automatisches, vernetztes Notrufsystem, das Unfälle schneller meldet und gleichzeitig deutlich mehr Daten liefert als die alte eCall-Version. Statt des alten 2G/3G-Netzes nutzt NG-eCall das modernere 4G/LTE- und 5G-Netz. Für Bestandsfahrzeuge gibt es keine Nachrüstpflicht.
EU-Batterieverordnung
Der EU Battery Regulation (BattVO) zufolge treten 2026 erstmals mehrere zentrale Pflichten in Kraft. Neue Zielvorgaben gelten für die Recyclingeffizienz: 75 Prozent bei Blei-Säure-Batterien, 65 Prozent bei Lithium-Batterien, 80 Prozent bei Nickel-Cadmium-Batterien und 50 Prozent bei sonstigen Altbatterien. Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2026. Die Erklärung zum CO2-Fußabdruck gilt für wiederaufladbare Industriebatterien, ausgenommen sind Industriebatterien mit externen Speichern. Stichtag ist der 18. Februar 2026.