Leserfrage

Verantwortung von Kfz-Betrieben für die Ladungssicherung von Rädern im Kundenauto

Ideal gesichert: Aus dem Werkvertrag eines Räderwechsels ergeben sich für die Werkstatt Nebenpflichten – dazu gehört eine sichere Verladung. Bild: ADAC/Uwe Rattay

Pünktlich zur Räderwechselsaison richtete sich Krafthand-Leser Alexander Bippus-Jäger mit einer interessanten Frage an die Redaktion, die den Rädertransport in Kundenautos im Kontext mit der Verladung durch die Werkstatt betrifft.

Im Wortlaut schreibt Bippus-Jäger:

„Auf Insta/FB wurde mir ein Reel vorgeschlagen zum Thema Ladungssicherung/ Rädertransport: Darin hieß es, dass der Betrieb mithaftet, wenn er die Räder im Fahrzeug verstaut. Ich habe den Gesetzestext dazu gelesen, der das auch so wiedergibt.

So weit so gut, ist aber praxisfremd: Gibt es Handlungsempfehlungen hierzu?“

Aufgrund der Zuschrift hat Krafthand den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) um eine Einschätzung zur rechtlichen Lage und mögliche Handlungsempfehlung gebeten.

Leider ist die kostenfreie Vorschau auf den Artikel vorbei.

Als Abonnent können Sie auf krafthand.de den ganzen Artikel lesen.