


Pünktlich zur Räderwechselsaison richtete sich Krafthand-Leser Alexander Bippus-Jäger mit einer interessanten Frage an die Redaktion, die den Rädertransport in Kundenautos im Kontext mit der Verladung durch die Werkstatt betrifft.
Im Wortlaut schreibt Bippus-Jäger:
„Auf Insta/FB wurde mir ein Reel vorgeschlagen zum Thema Ladungssicherung/ Rädertransport: Darin hieß es, dass der Betrieb mithaftet, wenn er die Räder im Fahrzeug verstaut. Ich habe den Gesetzestext dazu gelesen, der das auch so wiedergibt.
So weit so gut, ist aber praxisfremd: Gibt es Handlungsempfehlungen hierzu?“
Aufgrund der Zuschrift hat Krafthand den Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) um eine Einschätzung zur rechtlichen Lage und mögliche Handlungsempfehlung gebeten.
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