Kennzeichnungspflicht

Update der Pkw-EnVKV

Längst überfällig: Die Änderung der Pkw-EnVKV erfordert unter anderem, dass die notwendigen Angaben für neue Pkw verpflichtend die WLTP-Werte wiedergeben müssen. Bild: lililia - stock.adobe.com

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Entwurf zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungsverordnung vorgelegt. Wann diese in Kraft tritt, ist noch offen. Worauf müssen sich Kfz-Betriebe einstellen?

Fahrzeughersteller und -händler sind gemäß der Pkw-EnVKV bekanntermaßen seit 2004 dazu verpflichtet, Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen der angebotenen Neuwagen zu machen. Dem zugrunde liegt eine Richtlinie der EU vom 13. Dezember 1999 (RL 1999/94/EG) über das Bereitstellen entsprechender Verbraucherinformationen beim Marketing für neue Pkw. Seitdem wurde die Verordnung bereits einige Male novelliert und sollte zuletzt 2021 geändert werden, doch blieb es vor zwei Jahren bei einem Entwurf, der bis Mitte Juli 2023 auf Eis lag. Der neue Entwurf durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK entspricht nun nahezu dem Entwurf aus dem Jahr 2021 und greift diesen praktisch auf.

Egal wie, eine Novellierung ist dringend erforderlich. Denn die Werte zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen für Neufahrzeuge müssen bereits seit Ende 2018 auf der Grundlage der EU-Verordnung 2017/1151 nach dem neuen Testprogramm WLTP ermittelt und angegeben werden.

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