Die KÜS klärt auf
Teil 5: Was passiert, wenn Autofahrer ihren HU-Termin verstreichen lassen. Und: Spart man sich Geld durch kalkuliertes Überziehen – trotz drohender geringer Geldstrafen?
Richtig ist, dass ein paar Tage oder Wochen Verspätung kein größeres Problem darstellen. Wer jedoch wirklich spät dran ist, muss mit Konsequenzen rechnen.
Eine Rückdatierung auf das Fälligkeitsdatum gibt es in Deutschland nicht mehr. Vor einiger Zeit haben wir an dieser Stelle auch schon über dieses Thema aufgeklärt. Zur Erinnerung hier noch mal aufgelistet, was bei einer nicht fristgerechten Durchführung der HU auf den Fahrzeughalter zukommen kann:
- Bei mehr als zwei Monaten Verzug ist eine vertiefte Prüfung vorgeschrieben, die aufwendiger ist als die Standardprozedur und mit einem Aufschlag von 20 Prozent zu Buche schlägt.
- Ebenfalls nach mehr als zwei Monaten Verzug ist ein Verwarngeld von 15 Euro zu zahlen, wenn man von der Polizei angehalten wird.
- Bei entdecktem Verzug von mehr als vier Monaten wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig.
- Wer mehr als acht Monate nach Fristende noch ohne erfolgreiche Prüfung auf der Straße erwischt wird, zahlt 60 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg.
- Wann der Verlust des vollumfänglichen Versicherungsschutzes droht, weil bei mängelbehafteten Fahrzeugen mit überschrittener Prüffrist von einer Fahrlässigkeit ausgegangen werden kann, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt zudem vom Versicherungsunternehmen ab.
Die Bußgelder sind übrigens auch bei Fahrzeugen durchsetzbar, die auf Privatgelände geparkt werden und vom öffentlichen Straßenverkehr aus von der Polizei gesichtet werden.
Kann ich durch kalkuliertes Überziehen Geld sparen?
Auf Grundlage des § 29 StVZO ist man verpflichtet, die HU fristgerecht durchführen zu lassen, also nicht zu überziehen. Es soll aber kühne Rechner geben, die grundsätzlich zwei Monate überziehen, um so quasi das gleiche HU-Entgelt für 26 Monate bei einem Pkw zu bezahlen. Man könnte hier etwas mehr als 9 € zum Ansatz bringen, die man dadurch einspart. Zum einen wird die Polizei auch bei geringeren Überschreitungen über die Ausstellung eines Kontrollberichts (Mangelschein) aktiv mit der entsprechenden Nachweispflicht einer durchgeführten HU, zum anderen kann es im Fall von notwendigen Reparaturen zu weiteren Verzögerungen kommen, die dann doch in den bußgeldbehafteten Bereich fallen.
Wann kommt welche Maßnahme in der Praxis zum Tragen?
Beispiele
Letzte durchgeführte HU am 23.06.2017 (HU-Plakette: 06/2019)
- Kontrolle am 22.07.2019 -> Ausstellung eines Kontrollberichts mit entsprechender Nachweispflicht
- Kontrolle am 31.08.2019 -> Ausstellung eines Kontrollberichts mit entsprechender Nachweispflicht
- Kontrolle am 01.09.2019 -> Bußgeld von 15 Euro
Die maßgebliche Bemessungsgrundlage ist also nicht über das Durchführungsdatum der HU geregelt, sondern durch den über die HU-Plakette ausgewiesenen Monat.