


Krafthand-Rechtsexpertin geht für drei Szenarien aus dem Werkstattalltag auf mögliche Fallstricke von Kostenvoranschlägen und die entscheidende Frage nach der (Un-)Verbindlichkeit von Vorab-Preisauskünften ein.
Sinn und Zweck eines Kostenvoranschlags (KVA) ist es, sowohl Werkstattkunden also auch Kfz-Betrieben Klarheit über die voraussichtlichen Kosten für beauftragte Arbeiten zu geben. Genauso häufig kommt es aber vor, dass sich Abweichungen zu einer ersten Preisschätzung ergeben, weil Mehraufwand entstanden ist, Kalkulationsfehler unterlaufen sind oder sich Änderungen rund um Ersatzteile ergeben haben. Stellt sich die Frage: Sind Werkstätten in solchen Fällen an den kalkulierten Preis gebunden oder können gestiegene Kosten ohne Weiteres an Kunden weitergegeben werden?
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