
Ein polnisches Gericht hat entschieden, dass im Streit zwischen Audi und Ersatzteilhändler Polcar die Reparaturklausel eine entscheidende Rolle spielt. Warum der Fall in Deutschland hätte anders behandelt werden können, erklärt der GVA.
Das Bezirksgericht erster Instanz in Warschau hat die Klage des Automobilherstellers Audi gegen den polnischen Ersatzteilhändler Polcar abgewiesen. Vorwurf des Autobauers im Gerichtsverfahren, das bereits im Jahr 2020 begann, war der Import und Handel eines Aftermarket-Kühlergrills mit Verwendung des Audi-Markenzeichens.
Allerdings gilt seit 2007 auch in Polen eine Reparaturklausel, die mögliche Monopole bei Produktion und Verkauf von Ersatzteilen verhindern soll. Somit kann ein Ersatzteilhändler etwa bei Scheinwerfern, Stoßstangen oder Kühlergrills neben dem Originalteil auch Aftermarket-Alternativen verkaufen.
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