So wirken sich optimierte Bremsscheiben auf die Betriebserlaubnis aus

Aufklärung: Wollen Kfz-Betriebe an Kundenfahrzeugen eine verschlissene Bremsscheibe (inks) gegen eine gelochte oder mit Rillen versehene Sonderbremsscheibe (rechts) austauschen, sollten sie ihren Kunden auch erklären, was hinsichtlich der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) zu beachten ist. Bilder: Guranti/Ate

Hersteller von Bremsenkomponenten bieten neben den konventionellen Ersatzbremsscheiben für diverse Fahrzeugmodelle oft auch Bremsscheiben an, die durch bestimmte Features mit optimierten Eigenschaften aufwarten. Ein Beispiel dafür ist die Ate PowerDisc, die durch eine Multifunktionsnut einige Vorteile bietet. Doch wie sieht es mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) aus, wenn Werkstätten diese Scheibe verbauen?

Das Unternehmen Ate gehört zu Continental und hat bereits seit einigen Jahren Bremsscheiben im Portfolio, die sich Power-Disc nennen. Ab dem dritten Quartal diesen Jahres soll die Angebotspalette sogar noch um 65 Artikelnummern der markanten Bremsscheiben mit der rundumlaufenden Nut erweitert werden.

Aufgabe der Rillen
Auch wenn die Vertiefung auf der Bremsfläche durchaus stylisch wirkt und der Scheibe eine sportliche Note verleiht, ist dies mehr ein schöner Nebeneffekt als der eigentliche Sinn der Nut. Vielmehr soll diese eine bessere Performance der Scheibe nach sich ziehen. Ate zufolge ermöglicht die Nut höhere Bremsleistungen bei trockener und nasser Fahrbahn. Denn durch die Vertiefung werden Feuchtigkeit und Schmutz abgeführt. Bekanntlich beeinflussen diese Faktoren die Bremswirkung negativ. Außerdem können durch die Nut Gase abströmen, die beim Bremsvorgang entstehen. Das beugt unter anderem dem so genannten Fading, also dem unerwünschten Nachlassen der Bremswirkung durch austretende Gase, vor.

Außer den Vorteilen hinsichtlich Bremsleistung hat die Nut auch einen praktischen Effekt für Kfz-Profis. Sie dient nämlich als Verschleißindikator. Kurz: Solange die Nut sichtbar ist, ist die Verschleißgrenze noch nicht erreicht. Außerdem weißt der Hersteller auf einen weiteren positiven Aspekt der PowerDisc hin. Diese wird im Werk mit einem Korrosionsschutz versehen, der einerseits die Lebensdauer erhöht und andererseits die Werkstatt entlastet: Das Reinigen der Bremsscheiben vor dem Einbau entfällt, denn die Schutzschicht ersetzt den früher üblichen Ölfilm und muss nicht entfernt werden.

Die Vorteile der Sonderbremsscheibe liegen auf der Hand. Oft wird jedoch das Thema der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) vernachlässigt. Was Werkstattprofis diesbezüglich beachten müssen, erklärt Frank Hollstein, Leiter technisches Produktmanagement Friction der Continental-Aftermarket-Sparte im folgenden Interview.

Herr Hollstein, was passiert mit der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn PowerDisc-Bremsscheiben zum Einsatz kommen? Erlischt diese?
Für jede PowerDisc wird eine eigene ABE erstellt, die den Betrieb des Fahrzeugs mit dieser Sonderbremsscheibe auch weiterhin erlaubt.

Ate bietet die Allgemeine Betriebserlaubnis für die PowerDisc-Scheiben zum Download an. Liegt auch der Verpackung eine ABE bei?
Ja, diesen Service bieten wir unseren Kunden.

Muss der Fahrzeughalter, dem ein Kfz-Betrieb PowerDisc-Scheiben in sein Auto eingebaut hat, die entsprechende ABE stets mitführen?
Die Mitführung der ABE ist in Deutschland Pflicht – die auf der Ate-Website gezeigten ABE’s sind identisch mit denjenigen in den PowerDisc Verpackungen. Somit findet sich im Downloadbereich eine Alternative, falls das Original versehentlich verlegt wurde.

Gilt die ABE auch für das europäische Ausland?
Nein, da es sich um ein deutsches Schriftstück handelt.

Was empfiehlt Ate, wenn nicht sicher ist, dass die ABE für das europäische Ausland, das bereist werden soll, gültig ist? Besser nicht fahren?
Die deutsche ABE belegt, dass der Betrieb des Fahrzeugs mit dieser Sonderbremsscheibe auch weiterhin erlaubt ist. Einige Behörden im europäischen Ausland hinterfragen natürlich kritisch die Betriebsfähigkeit des Fahrzeugs, was absolut legitim ist und ausschließlich auf die Sicherheit im Straßenverkehr abzielt. In der Regel erkennen diese Behörden die Vorlage der deutsche ABE an, weshalb Continental keine Länder für eine Bereisung ausschließt. In verschiedenen Ländern können trotzdem weitere Gutachten für den Einsatz im Straßenverkehr erforderlich sein. In diesem Fall muss sich der Fahrzeughalter selbstständig informieren.

Herr Hollstein, herzlichen Dank.
Die Fragen stellte Torsten Schmidt.

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