Fahrzeughersteller müssen Kfz-Ersatzteil-Identifikationsdaten freigeben

Die Europäische Kommission hat heute in Ergänzung zur ‚Abgasverordnung‘ Euro 5 ein für Autofahrer wichtiges Gesetz erlassen.

Es regelt den Zugang zu elektronischen Daten zur Ersatzteilidentifikation für diejenigen Teilnehmer des Marktes für Kfz-Ersatzteile und -Serviceleistungen, die nicht zum Netz eines Fahrzeugherstellers zählen.

Dazu gehören unter anderem Mehrmarken-Werkstätten, der freie Kfz-Teilehandel, Automobilclubs, Hersteller von Diagnosegeräten, aber auch die Zulieferer: Laut der Figiefa (europäische Dachverband des freien Kfz-Teilehandels) Europaweit rund 885.000 Betriebe mit etwa 4,6 Millionen Beschäftigten! Das neue Gesetz soll nun die Fahrzeughersteller endgültig zur Freigabe elektronischer Daten, die die genaue Identifikation von Ersatzteilen für Pkws ermöglichen, verpflichten.

Aufgrund der stetig zunehmenden Komplexität moderner Fahrzeuge und der wachsenden Teilevielfalt selbst innerhalb einzelner Modellreihen wurde es für diese Anbieter des freien Marktes zunehmend schwieriger, ihrer Arbeit nachzugehen, dass heisst Teile zu produzieren beziehungsweise zu vertreiben und Dienstleistungen anzubieten. Es drohte letztlich laut Figiefa/GVA ein Monopol der Fahrzeughersteller und damit verbunden steigende Preise für Europas Autofahrer.

Die EU-Kommission hat mit der Ergänzung zu ‚Euro 5‘ zwei wichtige europäische Grundgedanken gestärkt:

1. Sie fördert damit den fairen Wettbewerb im Markt für Kfz-Reparaturen, denn nun haben alleAnbieter durch das neue Gesetz einen Anspruch auf die benötigten Daten und damit auf-grund der gleichen Informationsbasis gleichberechtigten Zugang zum Markt.

2. Das in den Grundsätzen der EU verankerte Recht auf bezahlbare Mobilität wird gestützt, denn ein intensiver Wettbewerb im Reparaturmarkt mit entsprechendem Preiswettbewerb wirkt sich positiv auf das verfügbare Budget des Verbrauchers aus.

Michel Vilatte, Präsident des europäischen Dachverbands des freien Kfz-Teilehandels Figiefa begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission: "Das ist ein guter Tag für Europas Autofahrer! Mit dieser Entscheidung sind wichtige Weichen dafür gestellt, dass die Anbieter des freien Marktes den Verbrauchern auch in Zukunft eine echte Alternative zu den Servicenetzen der Fahrzeughersteller bieten können.“

Allerdings mahnt der Figiefa-Präsident auch zur Vorsicht: „Das neue Gesetz ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Dennoch rufen wir die Europäische Kommission auf, die Umsetzung in der Praxis aufmerksam zu begleiten, damit die Fahrzeughersteller auch wirklich Ihren Verpflichtungen nachkommen.“ Auch gilt: „Nur wenn der freie Markt die Informationen in geeigneter, elektronisch nutzbarer Form erhält, sind diese auch verwendbar“, so Michel Vilatte.

Hintergrund
Autos sind längst ‚Computer auf Rädern‘, und bei Computern liegt bekanntlich das Detail im Verborgenen. Man kann Ersatzteilen nicht mehr ‚ansehen‘ was sie leisten sollen. Daher bedarf es einer modernen Kfz-Ersatzteil-Identifikationsmethode, die den ‚genetischen Code‘ des Fahrzeugs, die eindeutige Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN), als Grundlage nimmt.

Die Automobilhersteller veröffentlichen Ersatzteil-Kataloge, in denen deren Ersatzteilnummern, die so genannte OE-Nummern mit einem Fahrzeug anhand genau dieser eindeutigen VIN (Vehicle Identification Number) verknüpft sind. Wird also ein Ersatzteil für ein bestimmtes Fahrzeug benötigt, kann man auf Knopfdruck am Computer sehr leicht und schnell das richtige Ersatzteil finden – aber ausschließlich das laut Figiefa (meist teurere) Teil des Automobil-Herstellers.

Andere Anbieter haben jedoch keinen Zugang zu der VIN. Es wird daher zunehmend schwieriger,das Fahrzeug und sein Innenleben eindeutig zu bestimmen, und auch die Ersatzteile eindeutig zuordnen, da die Automobilhersteller ihnen die Informationen zur Verknüpfung zwischen VIN und passendem Ersatzteil vorenthalten. Freie Anbieter müssen einen immer größeren Aufwand betreiben, um eine exakte Teileidentifikation anbieten zu können. Die immer komplexeren Ausstattungsvarianten und elektronischen Systeme lassen dies jedoch zu einem immer schwierigeren Unterfangen werden.

Das neue Gesetz sieht nun dem Vernehmen nach vor, dass die Fahrzeughersteller die Verbindung zwischen der Fahrzeugidentifikations-Nummer (VIN) und ihren OE-Teile-Nummern weitergeben müssen, um eine eindeutige Kfz-Ersatzteilidentifikation zu ermöglichen, die auch vom freien Aftermarkt genutzt werden kann.

Weitere Informationen und ein Video zum Thema sind unter: www.yes2euro5.eu zu finden.

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