Ein Jahr zusätzliche Bedenkzeit?

2008 läutete der Gesetzgeber mit dem sogenannten ,Steuerbürokratieabbaugesetz´ein neues Zeitalter in der Steuerverwaltung ein: Der Datenaustausch zwischen Unternehmen und Finanzamt sollte ab 2011 vollständig digital ablaufen, zum Wohle beider Seiten und zur Kostenersparnis auf Seiten des Finanzamts. Mit diesem Gesetz wurde aber auch die Grundlage eines riesigen Datenpools geschaffen, dessen Kernstück im Bereich der Unternehmensbesteuerung die elektronische Bilanz sein wird.

Die ,Sammelwut´des Staates zeigte sich insbesondere darin, dass die Finanzverwaltung für den Datenaustausch wesentlich mehr Informationsbausteine vorschreibt als tatsächlich notwendig sind. Da jetzt auf breiter Front deutliche Widerstände dem Projekt entgegengebracht wurden und zudem technische Probleme die Umsetzung erschweren, haben sich Finanzverwaltung und der Gesetzgeber entschlossen, die elektronische Bilanz um ein Jahr zu verschieben. Der Startschuss soll nach aktuellen Informationen für das Bilanzjahr 2011 sein, so dass für diesen Abschluss ab 2012 die Daten endgültig digital übertragen werden könne.

Artikel aus der KRAFTHAND-Ausgabe 3/2011

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