Steuerpraxis: Der Jahresabschluss der kleinen und mittelgroßen GmbH

Alle Kapitalgesellschaften müssen einen handelsrechtlichen Jahresabschluss erstellen, also auch kleine GmbHs und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt). Zahlreiche Kfz-Werkstätten haben diese Rechtsform. Einen Überblick und Handlungsempfehlungen für die Praxis bietet das Buch ‚Der GmbH-Jahresabschluss‘ von Wilhelm Krudewig.

Für kleine Gesellschaften wurden etliche Publizitätserleichterungen im Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz geschaffen. Diese Neuregelungen sind für alle Jahresabschlüsse anzuwenden, bei denen der Abschlussstichtag nach dem 30.12.2012 liegt.

Grundsätzlich gilt, dass der Ausweis in der Handelsbilanz für steuerliche Zwecke zu übernehmen ist. Dieser Grundsatz wird allerdings durch eigenständige steuerliche Regelungen eingeschränkt. Außerdem ist das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit insgesamt aufgegeben worden, sodass abweichende steuerrechtliche Wertansätze nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen werden dürfen.

Für Unternehmen, die eine Handelsbilanz aufstellen müssen, bedeutet dies, dass sie entweder außerhalb ihrer Handelsbilanz Korrekturen vornehmen, um den steuerlich zutreffenden Gewinn unter Nutzung der steuerlicher Sonderregelungen (z.B. Sonder-Afa, Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG) zu ermitteln oder zusätzlich zur Handelsbilanz eine eigene Steuerbilanz erstellen müssen.

Der Leser erfährt unter anderem

  • wie der Jahresabschluss anhand der handelsrechtlichen Bilanzgliederung zu erstellen ist
  • welche Besonderheiten für kleine und mittelgroße GmbHs gelten
  • wann abweichende Wertansätze in der Handels- und der Steuerbilanz zu berücksichtigen sind
  • welche Auswirkungen unterschiedliche Wertansätze haben

Jeder Unternehmer muss in Abstimmung mit seinem Steuerberater entscheiden, ob eine Überleitungsrechnung ausreicht oder ob es besser ist, neben einer Handelsbilanz eine Steuerbilanz zu erstellen.  Dazu gibt der Autor Empfehlungen. Er geht in einem besonderen Schwerpunkt auf die E-Bilanz/Taxonomien ein und erläutert, wie die E-Bilanz aus der Handels- bzw. Steuerbilanz abzuleiten ist. Zahlreiche Beispiele, Buchungsvorschläge und Übersichten erleichtern das Verständnis für das aktuelle Bilanzrecht.

Der GmbH-Jahresabschluss, Wilhelm Krudewig, VSRW-Verlag, Fax 0228 9512490, www.vsrw.de

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