Rundfunkbeitrag für Vorführwagen: Autohaus legt Rechtsmittel ein

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zu Rundfunkbeiträgen für Vorführwagen wird das klagende Autohaus Rechtsmittel einlegen. Das sagte ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert nach dem Bekanntwerden der Urteilsgründe.

In dem vom ZDK unterstützten Musterverfahren eines  Autohauses in Baden-Württemberg hatte das Gericht in erster Instanz entschieden, dass auch jeder Vorführwagen einer Rundfunkbeitragspflicht unterliegt.

Der ZDK misst dem Thema eine hohe Bedeutung zu. „Wir sind davon überzeugt, dass Vorführwagen als Handelsware zu gelten haben und dafür kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist“, so Dilchert. Daher sei es das Ziel, diesen Prozess bis zur letzten Instanz auszufechten.

Durch die seit 2013 gültige Neuregelung der Rundfunkbeiträge werden Kfz-Betriebe über Gebühr belastet, da auch für Vorführwagen Beiträge entrichtet werden müssen. Für das klagende Autohaus ergaben sich Beitragssteigerungen von rund 250 Prozent.

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