Ölabscheider: Liqui Moly stellte auf Automechanika neuen Konzeptbaustein vor

Prüfkoffer: Wie Kfz-Werkstätten bei Ölabscheidern Rechtssicherheit gewährleisten und Kosten sparen können, zeigte Liqui Moly auf der Automechanika mit einem speziell entwickelten Ölabscheiderkonzept. Fotos: Liqui Moly

Ein Ölabscheider muss Öl und Schlamm vom Wasser separieren und auffangen. Wie Kfz-Werkstätten bei Ölabscheidern Rechtssicherheit gewährleisten und Kosten sparen können, zeigte Liqui Moly auf der Automechanika mit einem speziell entwickelten Ölabscheiderkonzept.

Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung, Umwelthaftungsgesetz – das sind nur drei von vielen Regelwerken für den Betrieb eines Ölabscheiders. ‚Darin verborgen sind zahlreiche Fallstricke‘, weiß Michael Bader, Key Account Manager Konzepte bei Liqui Moly. Ein Ölabscheider ist eine wichtige Installation, die richtig betrieben sein will, möchte man mitunter teuren Ärger mit den Behörden vermeiden. Hier setzt das Ölabscheiderkonzept an, das Liqui Moly als neuen Baustein in sein Gefahrstoffmanagement integriert hat.

Das Konzept besteht aus zwei Teilen: Einer ist die Beratung durch Spezialisten von Liqui Moly. ‚Dass eine monatliche Eigenkontrolle und halbjährliche Wartung der Anlage vorgenommen und ein Betriebstagebuch geführt werden muss, ist vielen Betreibern von Ölabscheidern nicht bekannt‘, weiß Michael Bader.

Gravierend kann sich Unwissen bei Unglücksfällen auswirken: Wird vermutet, dass ein Ölabscheider einen Umweltschaden verursacht hat, ist der Betreiber des Ölabscheiders in der Beweispflicht seiner Unschuld. Diese so genannte Beweislastumkehr regelt § 6 im Umwelthaftungsgesetz. Deshalb ist eine sauber betriebene und gewartete Anlage notwendig.

Die Rechtssicherheit spielt die größte Rolle, doch sollte man die Betriebskosten nicht unterschätzen. Michael Bader: ‚Immer noch werden Ölabscheider öfter als notwendig geleert, weil sich die Betreiber am alten halbjährlichen Entsorgungsintervall orientieren. Die Folge sind sehr hohe, vermeidbare Ausgaben.‘ Denn der Gesetzgeber erlaubt mittlerweile eine Entsorgung alle fünf Jahre im Rahmen der Generalinspektion. Bezogen auf eine Abscheideanlage mit einem Volumen von sechs Kubikmeter und veranschlagten Entleerungskosten von 130 Euro pro Kubikmeter entstünden bei den bisherigen Intervallen pro Halbjahr Entsorgungskosten in Höhe von 780 Euro. Nach fünf Jahren betrüge die Summe 7.800 Euro. Durch das Fünf-Jahres-Intervall fällt nur ein Bruchteil der Kosten an: 780 Euro – 7.020 Euro weniger.

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