Öko-Label für Pkw wird Pflicht

Amtlich: Im Mittelpunkt der Novelle der Pkw-EnVKV steht die Kennzeichnung von Neuwagen mit einem Energieeffizienzlabel. Die neu gefasste Verordnung gilt ab dem 1. Dezember 2011. Bild: www.bundesrat.de

Anfang Juli hat der Bundesrat einer Novelle der Pkw-EnVKV, mit der die Bundesregierung dem Verbraucher Entscheidungshilfen zur Auswahl CO2-effizienter Fahrzeuge an die Hand geben will, zugestimmt. Damit steht fest, dass Neufahrzeuge in Effizienzklassen untergliedert werden und mit einem entsprechenden Label zu kennzeichnen sind.

KRAFTHAND berichtete dazu unter anderem in Ausgabe 13-14/2011. Allerdings fordert der Bundesrat vom zuständigen Ministerium nach einer Erprobungsphase von drei Jahren neben der Berechnungsgrundlage ‚Fahrzeugmasse im Verhältnis zum CO2-Ausstoß‘ weitere Kriterien – etwa den Nutzwert (Zahl der Sitzplätze) – für das Ermitteln der Effizienzklasse zu prüfen und zu erfassen.

Denn nur die Berücksichtigung der Masse bei der Berechnung der Effizienzklasse kann dem Bundesrat zufolge zu verzerrten Darstellungen und damit Verwirrungen beim Verbraucher führen. "Das beispielsweise schwere Geländewagen unter Umständen eine bessere CO2-Effizienzklasse als Kleinwagen erhalten, könne dauerhaft nicht zur Akzeptanz der Verbrauchskennzeichnung beitragen", so die Begründung des Gremiums.

Im Mittelpunkt der Novellierung steht das bereits erwähnte Label, das ähnlich wie bei Haushaltsgeräten in Form einer farbigen CO2-Skala ausgeführt ist. Diese soll Auskunft darüber geben, wie CO2-effizient ein Fahrzeug im Verhältnis zu seiner Masse und zum Gesamtmarkt aller 2008 in Deutschland zugelassenen neuen Pkw ist. Die Skala reicht hierbei von A+ (sehr effizient) bis G (wenig effizient). Die höheren Klassen A++ und A+++ werden bei Bedarf und unter bestimmten Umständen eingeführt. Neu an der vom Bundesrat abgesegneten und am 3. August vom Bundeskabinett gebilligten Pkw-EnVKV ist auch, dass sie für Brennstoffzellen-Fahrzeuge ebenso gültig ist. 

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