Kfz-Gewerbe: EU-Kommission will Abmahnpraxis bei Pkw-Label überprüfen

Pkw-Label: Die Abmahnpraxis der DUH ist zum wiederholten Male in die Kritik geraten. Foto: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) / Ingo Heine

Die EU-Kommission will sich noch in diesem Jahr mit den Abmahnaktionen im Hinblick auf die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung befassen und die zugrundeliegende Richtlinie 1999/94/EG neu bewerten. Das hat die Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) jetzt mitgeteilt.

Auf dem Fabrikatshändlerkongress des ZDK hatten die Teilnehmer Anfang Mai eine Petition an die EU-Kommission verabschiedet, in der klare und verständliche Regeln für die Kennzeichnungspflichten im Autohaus gefordert werden. Der Autohandel muss laut ZDK viele Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen entrichten.

Dabei geht es laut ZDK oft um banale Verstöße wie gegen die Schriftgröße der notwendigen Hinweise, deren Platzierung in einer Anzeige sowie fehlender Hinweise beim Teilen von Artikeln in sozialen Netzwerken. Die unsichere Rechtslage werde etwa von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für das eigene Geschäftsmodell missbraucht.

Obwohl mit dem Schreiben der EU-Kommission ein erster Erfolg der Petition erreicht worden ist, setzt der ZDK nach eigenen Angaben die Unterschriftenaktion im Fabrikatshandel fort. Denn nach wie vor träfen Unterschriftenlisten von Autohändlern aller Marken in Bonn ein, die der ZDK gesammelt an die EU-Kommission weiterleiten werde, so ein Sprecher.

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