Continental beklagt mangelnde Überwachung des EU-Reifenlabels

Reifenlabel des Conti-Winter-Contact TS 850. Bilder: Continental

Der Reifenhersteller Continental beklagt aus aktuellem Anlass die mangelhaften Marktüberwachungssysteme in Europa. Der aktuelle Winterreifentest des ADAC, der wieder zusammen mit der Stiftung Warentest durchgeführt wurde, zeige laut Conti einmal mehr die nicht vorhandene Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Auflagen zum Reifenlabel durch die EU-Kommission und ihre Mitgliedsländer auf.

In der kleineren Testgröße 165/70 R 14 wurde für den besten Winterreifen im Feld, den mit dem EU-Reifenlabel-Wert C ausgewiesenen Conti-Winter-Contact TS 850, beim Kriterium Nassgriff aus 80 Km/h bis zum Stilstand ein Bremsweg von 36,2 m gemessen. Der schlechteste Reifen, ein von einem asiatischen Reifenhersteller importierter Billig-Pneu, war ebenfalls mit C gelabelt, benötigte aber erschreckende 49,6 m!

13 Meter Differenz in einer Klasse
„Dieser extreme Fall von mehr als 13 m Differenz innerhalb einer Nassgriff-Labelklasse ist nicht der erste in der Reifenindustrie. Aber diese massiven Verstöße müssen endlich auch angemessene und damit abschreckende Strafen nach sich ziehen. Sonst wird die europäische Industrie durch die eigenen Gesetze nennenswert benachteiligt. Und das kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein“, so Christian Koetz, Leiter des Pkw-Reifen-Ersatzgeschäftes in der Region EMEA, der auch Präsident der ETRMA ist – dem Dachverband der europäischen Reifenhersteller.

Endliche verlässliche Überwachung
Statt immer neue gesetzliche Auflagen zu verabschieden, fordern die Hannoveraner erneut und mit Vehemenz, dass sich sowohl die EU-Kommission als auch die Mitgliedsländer endlich für die Etablierung verlässlicher Marktüberwachungssysteme engagieren. „In anderen Ländern und Regionen gibt es ebenfalls zunehmend mehr Auflagen. Allerdings werden dort Verstöße mit empfindlichen Strafen geahndet, sodass die Hersteller dauerhaft motiviert bleiben, sich auch tatsächlich an die geltenden Regeln zu halten“, so Koetz weiter.

Hersteller definieren Einordnung selbst
Tatsächlich ist es so, dass die Reifenhersteller selbst für die Einrodung in die drei Kategorien ‚Rollwiderstand‘, ‚Nasshaftung‘ und ‚Abrollgeräusch‘ des Reifenlabel verantwortlich sind. Eine unabhängige Instanz, die stichprobenartig die Angaben überprüft ist nicht vorgesehen. Seriöse Anbieter gehen auch seriös vor, wo hingegen bei vermeintlich weniger seriösen Herstellern für Mauscheleien Tür und Tor geöffnet ist. In wieweit man den eigenen technischen Vorsprung positiv oder eben negativ nach Außen trägt bleibt jedem Reifenhersteller selbst überlassen. In jedem Fall sollte das Reifenlabel nicht beschädigt werden – es ist ein Orientierungspunkt für den Endkunden. Es gilt: Aufklärung ist immer besser als ein Negativvergleich.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Kommentieren Sie als Gast oder melden Sie sich mit Ihrem Krafthand Medien Benutzerkonto an.
Erforderliche Felder sind mit * markiert