Bundesratsbeschluss zur AU: Abgase werden künftig im Endrohr gemessen

ASA-Vizepräsident Harald Hahn: "Der ASA-Bundesverband plädiert seit mehr als zehn Jahren für die Wiedereinführung der generellen Endrohrprüfung." Bild: ASA

In der letzten Sitzung vor der Bundestagswahl am Freitag hat der Bundesrat die Wiedereinführung der generellen Abgasmessung im Endrohr im Rahmen der AU beschlossen. Damit erfüllt sich eine langjährige Forderung des ASA-Bundesverbands.

Der Bundesrat hat damit jetzt den Weg frei gemacht für die Wiedereinführung der generellen Messung der Abgase im Endrohr. Damit sollen Defekte und Manipulationen bei der AU zuverlässig erkannt werden. Zufrieden damit zeigt sich der ASA-Vizepräsident Harald Hahn: „Ab 1. Januar 2018 wird wieder das gemessen und bewertet, was auch wirklich aus dem Auspuff rauskommt.“ Er sieht mit dem Bundesratsbeschluss außerdem eine weitere Forderung seins Verbands erfüllt. Denn ein Jahr nach Wiedereinführung der generellen Endrohrmessung werden zum 1. Januar 2019 auch die bei der Abgasuntersuchung zulässigen Grenzwerte für Benzin- und Dieselmotoren deutlich abgesenkt. 2021 folgt eine weitere Stufe zur Verbesserung der Abgasuntersuchung. Für bestimmte Fahrzeuge wird dann das Verfahren der Partikelzählung eingeführt. Die Mitglieder des Verbands arbeiten eigenen Angaben zufolge bereits intensiv an den neuen Partikelmessgeräten. „Der ASA-Verband wird auch künftig eng mit den Ministerien und anderen relevanten Organisationen an der Weiterentwicklung der Abgasuntersuchung mitwirken“, so Harald Hahn.

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