ASA-Präsident: Bestandsschutz bei Scheinwerfer-Prüfrichtlinie bis 30. Juni 2018

ASA-Präsident Frank Beaujean: "Stimmen, die vor einer verfrühten Investition warnen, sind Unfug." Fotos: Schmidt; ASA-Verband

Bei der Automechanika im September steht unter anderem die Scheinwerfer-Prüfrichtlinie im Mittelpunkt. KRAFTHAND erkundigte sich schon vorab bei Frank Beaujean nach dem Stand der Dinge. Der neue ASA-Präsidenten sieht die Werkstätten gut vorbereitet. Und er spricht darüber, was Werkstätten zur Scheinwerferprüfrichtlinie wissen sollten.

Herr Beaujean, die Scheinwerfer-Prüfrichtlinie tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Eine Werkstatt, die deren Kriterien nicht erfüllt, ist nicht mehr berechtigt, eine HU im eigenen Betrieb durchzuführen. Wie sehen Sie die Werkstätten aufgestellt?
Bei den Werkstätten ist das Thema definitiv angekommen. Hier etablieren sich ­interessante Lösungen für die Aufstell­flächen. Aber auch die vorhandene, ­nivellierbare Hebetechnik in Form von Fahrflächenbühnen wird als geeignete Aufstellfläche für das Fahrzeug entdeckt und genutzt.

Wo liegen die größten Probleme – im Hinblick auf das Scheinwerfer-Prüf­gerät, oder mehr im Hinblick auf den Boden?
Kleinste mechanische Schwankungen in der Vertikalen können dazu führen, dass die Helldunkel-Grenze falsch im Projek­tionskasten abgebildet wird. Beispielsweise reicht bei einem Laufrad eine ­Verschiebung von einigen Zehntelmillimetern aus, um das Prüfergebnis bei einem Scheinwerfer als negativ zu bewerten, der eigentlich richtig eingestellt ist. Solche Abweichungen können beispielsweise an den Übergängen der Fliesenfugen oder durch die Ovalität der Laufräder entstehen.

Gibt es weitere Schwierigkeiten?
Ein weiterer negativer Effekt ist der Bogenlauf von nicht schienengeführten Systemen. In der Regel findet die parallele Ausrichtung zur Scheinwerferfront in der Mitte des Fahrzeugs statt. Mit der ­Verschiebung auf die eigentliche Scheinwerferposition erzeugt der Bogenlauf einen horizontalen Versatz. Untersuchungen haben ergeben, dass dieser Versatz bis zu 0,3 Prozent betragen kann. Dies führt ebenfalls zu einem Fehler beim Prüfergebnis. Diese Herausforderungen lassen sich schon jetzt mit verfügbarer Bestandstechnik lösen.

Es sind aber auch Stimmen von Skeptikern vernehmbar, die zur Zurückhaltung raten, da sich der Start der Richtlinie auf Mitte 2018 verschieben dürfte. Was sagen Sie dazu?
Stimmen, die vor einer verfrühten Investition warnen, sind Unfug. Namhafte ­Gerätehersteller kennen die Vorgaben schon sehr viel länger und haben diese bereits in ihre Produkte und Lösungen implementiert. Problematisch war bisher der Nachweis, ob diese Prüfsysteme für die HU geeignet sind. Dieser Eignungsnachweis erfolgt im Rahmen einer Prüfsystem-Stückprüfung beziehungsweise -Kalibrierung. Wir gehen davon aus, dass im Laufe des Jahres 2016 eine Einigung bezüglich der Kalibriermethode gefunden werden kann, die eindeutig, ein­heitlich und von der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als sogenanntes alternatives Kalibrierverfahren anerkannt ist. Damit bekommt man sozusagen schriftlich einen belastbaren Eignungsnachweis für den Prüfplatz einschließlich Scheinwerfereinstellplatz (SEP).

Wird Ihrer Meinung nach eine Übergangsfrist notwendig werden, weil eine nennenswerte Zahl von Werkstätten noch nicht genügend gerüstet ist?
Die Termine und Fristen werden der Situation im Feld angepasst werden. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass speziell der Bestandsschutz voraussichtlich bis zum 30. Juni 2018 verlängert wird.

Herr Beaujean, vielen Dank.

Die Fragen stellte Ralf Lanzinger

Das Thema Scheinwerferprüfrichtlinie bildet einen Schwerpunkt in KRAFTHAND-Ausgabe 13-14 (erscheint am Samstag, 16. Juli). Kfz-Werkstätten erfahren darin alles, was wichtig ist.

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