Amtlich: Generelle Endrohrmessung bei Abgasuntersuchung ab 1. Januar 2018 Pflicht

Mit der generellen Endrohrmessung sollen Abgasmanipulationen künftig sicherer erkannt werden. Bild: Lanzinger
Dieser Beitrag ist Teil des Spezials: Abgasuntersuchung.

Der Bundesrat hat heute schärferen Regelungen bei der Abgasuntersuchung zugestimmt, die das Bundesverkehrsministerium auf den Weg gebracht hatte. Künftig wird bei der Abgasuntersuchung (AU) die so genannte generelle Endrohrmessung Pflicht.

Hierzu Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: „Mit der Endrohrmessung können wir künftig sicherer erkennen, wenn bei einem Auto die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert.  Das betrifft Defekte, aber auch bewusste Manipulationen.“

Bislang galt im Rahmen der AU ein zweistufiges Verfahren: Wurde beim Auslesen der On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt, konnte auf die Endrohrmessung verzichtet werden. Das ist nun in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geändert worden. Ab 1.1.2018 ist die Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen verpflichtend.

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