Abgasskandal: Volkswagen ruft ab Januar Fahrzeuge in Deutschland zurück

Bei den 1,6-l-Aggregaten wird neben einem Software-Update zusätzlich ein sogenannter Strömungsgleichrichter vor dem Luftmassenmesser eingebaut. Bild: Volkswagen

Der Volkswagen-Konzern hat dem KBA die konkreten technischen Maßnahmen für die betroffenen EA189-Motoren mit 1,2-, 1,6- und 2,0-l Hubraum vorgestellt. Das KBA hat nach intensiven Prüfungen allen Maßnahmen vollumfänglich zugestimmt. Der Rückruf von rund 2,4 Mio. Diesel-Fahrzeugen in Deutschland soll nach eigenen Angaben Ende Januar 2016 anlaufen.

In einem ersten Brief will Volkswagen die betroffenen Fahrzeughalter darüber informieren, dass eine Rückrufmaßnahme für ihren Pkw vorgesehen ist. Dabei werden die Kunden auch gebeten, eine weitere schriftliche Information abzuwarten, bevor sie einen Volkswagen-Partnerbetrieb kontaktieren. In dem zweiten Schreiben wird der Autobauer die Fahrzeughalter frühzeitig darum bitten, einen Termin zur Umsetzung der technischen Lösungen mit einem frei zu wählenden Partnerbetrieb zu vereinbaren.

Umsetzung und Aufwand
Für die betroffenen EA189-Dieselmotoren sehen die Maßnahmen wie folgt aus:

  • Die 1,2- und 2,0-Liter-Aggregate bekommen ein Software-Update. Die reine Arbeitszeit wird etwa eine halbe Stunde betragen.
  • Die 1,6-Liter Aggregate bekommen ebenfalls ein Software-Update. Zusätzlich wird direkt vor dem Luftmassenmesser ein sogenannter Strömungsgleichrichter befestigt. Die Umsetzung wird weniger als eine Stunde Arbeitszeit in Anspruch nehmen.

Zeitplan
Es ist vorgesehen, alle betroffenen Fahrzeuge in mehreren Wellen zur Umsetzung der technischen Lösungen in die Partnerbetriebe zu rufen. Ab dem ersten Quartal 2016 sollen bei den betroffenen 2,0-l-Motoren die technischen Maßnahmen umgesetzt werden. Voraussichtlich zum Ende des zweiten Quartals des kommenden Jahres werden diese bei den betroffenen 1,2-l-Motoren vorgenommen. Ab dem dritten Quartal 2016 und damit zum Abschluss des Rückrufs erfolgt die Umsetzung bei den betroffenen Fahrzeugen mit 1,6-l-Motor.

Verzicht auf Verjährung
Volkswagen verzichtet ausdrücklich bis zum 31. Dezember 2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA189 eingebauten Software bestehen. Der Verjährungsverzicht für derartige Ansprüche gilt auch, soweit diese bereits verjährt sind. Durch bloßes Zuwarten entstehen Volkswagen-Kunden daher keine Nachteile. Dies bedeutet, dass alle betroffenen Kunden die Durchführung der diesbezüglich erforderlichen technischen Maßnahme an Ihrem Fahrzeug bis zum oben genannten Zeitpunkt abwarten können. Betroffene Fahrzeuge sind technisch sicher und können deshalb uneingeschränkt im Straßenverkehr genutzt werden.

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