Sie werden immer seltener: die klassischen Fahrzeuge, die noch durch Eleganz, Design und Motorentechnik zu überzeugen verstanden. Dies war auch der Grund, warum ein findiger Unternehmer einen Oldtimer statt eines ‚nichtssagenden’ modernen und plattformoptimierten Pkw für seine betrieblichen Zwecke nutzte. [Mehr]
Nicht nur das Apothekenrecht kennt die persönliche Anwesenheit des Inhabers, sondern auch die Handwerksordnung. Beide Rechtsbereiche verfolgen ein Ziel, nämlich die Sicherung der Qualität der unternehmerischen Leistung. [Mehr]
Soziale Netzwerke oder ‚Social Networking’ liegt im Trend. Deswegen präsentieren sich inzwischen auch viele Unternehmen, darunter auch Kfz-Betriebe, auf Plattformen wie Facebook, Myspace oder Xing. Allerdings vergessen diese dabei oft, dass selbst eine solche Darstellung einem gewerblichen Zweck folgt. [Mehr]
Mit der ‚Elektronischen Bilanz’ oder E-Bilanz beabsichtigt die Finanzverwaltung bei den Gewerbetreibenden, also auch für Kfz-Unternehmer, den Informationsaustausch vollständig digital abzuwickeln. [Mehr]
Vor einiger Zeit wurde ein interessantes Urteil des BGH zum Thema ‚Wettbewerbsrecht’ veröffentlicht. Darin hatte ein Servicepartner, jedoch nicht Vertragshändler (A-Händler), des Automobilherstellers Ford in einem Einkaufszentrum einen Ford Fiesta („Tageszulassung“) angeboten, den er kurz zuvor von einem ‚richtigen’ Vertragshändler erworben hatte. [Mehr]
Nach der Einführung der Rundfunkgebühren für internetfähige PCs, Smartphones und sonstigen radio- und fehrnsehfähigen modernen Geräten war der Unmut vor allem bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen sehr groß. Das Problem: Die Gebühr fällt auch dann an, wenn der Inhaber das Gerät überhaupt nicht für den Rundfunkempfang nutzen will, die Möglichkeit allein... [Mehr]
Der für das Wettbewerbsrecht spezialisierte Internet-Blog www.abmahnungblog.de meldet, dass ein Autohaus aus Suhl über eine Schleusinger Kanzlei Impressumsverstöße auf der Automobil-Handels-Plattform ,Autoscout24.de´abmahnt. [Mehr]
Wird die GmbH als juristische Person insolvent, so ist grundsätzlich auch nur diese für sämtliche Schulden als Haftungspartner heranzuziehen. Problematisch ist dies dann, wenn die Kapitaldecke der GmbH sehr dünn ist und nicht ausreicht, sämtliche Gläubiger zu bedienen. [Mehr]
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