Update: Fahrzeug und Verkehr – diese neuen Gesetze gelten 2015

Wissenswertes für Werkstätten: Das Jahr 2015 bringt viele Änderungen. Bild: Dekra/Blenk

Im Laufe des Jahres 2015 treten einige rechtliche Änderungen rund um die Themen Fahrzeug und Verkehr in Kraft. KRAFTHAND hat die Neuerungen zusammengefasst.

Ab 1. Juli 2015 kommt bei der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge der sogenannte HU-Adapter zum Einsatz. Werkseitig verbaute Sicherheitssysteme werden somit auf Funktion überprüft. Der Prüfingenieur vergleicht außerdem bei der grundlegend veränderten Bremsenprüfung für neuere Pkw mit diesem Adapter die am Rad erreichte Bremskraft mit dem Druck im hydraulischen System.

Bei der Bremsenprüfung im Rahmen von HU und Sicherheitsprüfung (SP) von Nutzfahrzeugen wird ebenfalls die Bezugswertemethode eingeführt.

Die Abgasnorm Euro 6 tritt am 1. September 2015 in Kraft und gilt für alle Neuzulassungen. Aufgrund dieser Weiterentwicklung der Abgas- und Fahrzeugtechnologie wird der neue ‚Geräteleitfaden 5’ für die Abgasuntersuchung in den Werkstätten ab dem 1. Juni 2015 Pflicht.

Seit 1. Januar 2015 gilt: Kfz-Betriebe und Autofahrer können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (www.fahrzeugzulassung-deutschland.de) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von verdeckten Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten der Kennzeichen und im Fahrzeugschein sowie des neuen Personalausweises abmelden.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb des Bundesgebiets können jetzt die Fahrzeughalter selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiterführen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen.

Das Elektromobilitätsgesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und soll für reine Elektroautos und von außen aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in) sowie Wasserstoff- beziehungsweise Brennstoffzellenfahrzeuge gelten.

Ab 1. Oktober 2015 wird voraussichtlich das automatische Notrufsystem eCall (Emergency call) in allen typgenehmigten Neuwagen und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht.

Bereits seit Januar 2014 bestehen für Verbandskästen im Pkw neue Vorschriften. Die Neuerung für 2015: Ab Januar dürfen unter anderem Kfz-Werkstätten nur noch Erste-Hilfe-Kästen verkaufen, die der geänderten DIN-Vorschrift entsprechen.

Die Förderung von Nachrüstungen älterer Diesel- und leichter Nutzfahrzeuge mit einem Dieselpartikelfilter (DPF) wird 2015 fortgesetzt. Der Förderbetrag liegt bei 260 Euro pro Fahrtzeug. Einzelheiten stehen auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de.

Das neue Eichgesetz ist am 1. Januar 2015 in kraft getreten. Bei neuen Geräten gibt es keine Erst-Eichung und kein Eichsiegel mehr. Letzteres wird durch die Konformitätserklärung ersetzt. Die zweite Neuerung ist die sogenannte Anzeigepflicht.

Ausführliches zu den jeweiligen Themen berichtet KRAFTHAND in der Ausgabe 1-2/2015, die am 24. Januar 2015 erscheint. Zum Abo hier.

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