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Dekra und Kfz-Gewerbe fordern Reparaturkontrolle
19.04.2007 11:03



In zahlreichen Crashversuchen und Untersuchungen erbrachten Dekra-Spezialisten den Nachweis, dass mangelhaftes Instandsetzen von Unfallschäden bei einem Folgeunfall erhöhte Sicherheitsrisiken birgt.



Sachverständigen-Check: Laut einer Dekra-Umfrage fühlen sich 93,1 Prozent der Fahrzeughalter sicherer, wenn nach einem Unfallschaden die Reparaturqualität überprüft wird. Bild: Blenk

Werner von Hebel, Mitglied der Geschäftsführung der Dekra Automobil GmbH, bestätigte diese These im Rahmen eines Pressegesprächs am heutigen Donnerstag im Dekra-Crash-Test-Center in Neumünster: „Wir brauchen in Deutschland dringend eine effektive Kontrolle der Sicherheitsstandards nach der Instandsetzung von Unfallfahrzeugen. Die Qualität der Unfallreparatur hat entscheidenden Einfluss auf die aktive und passive Sicherheit eines Pkw.“
 
Axel Grüning, Präsident des Verbandes des Kfz-Gewerbes in Schleswig-Holstein ergänzte: „Eine fachgerechte Unfallreparatur muss vor allem das fein abgestimmte Zusammenspiel der im Fahrzeug verbauten Elektronik mit dem Crashverhalten des Fahrzeugs sicherstellen“.

Das Deutsche Kfz-Gewerbe und Dekra fordern deshalb die Einhaltung höchster Reparaturstandards sowohl bei der Arbeit als auch bei den verwendeten Teilen. „Schwere Schäden an der Struktur des Fahrzeugs und an sicherheitsrelevanten Komponenten müssen fachgerecht und mit qualitativ hochwertigen Ersatzteilen instand gesetzt werden. Am besten eignen sich dafür anerkannte Fachwerkstätten“, betonte von Hebel. Neben der Steigerung der Verkehrssicherheit seien davon auch fiskalische Vorteile durch weniger Schwarzarbeit zu erwarten. Unsachgemäße ‚Do-it-yourself’-Reparaturen führen nicht selten für ahnungslose Gebrauchtwagen-Käufer zu einem riskanten Fehlkauf.

Als Nachweis einer fachgerecht ausgeführten Reparatur könne die Rechnung eines Meisterbetriebs der Kfz-Innung (also einer anerkannten Fachwerkstatt) gelten. Fehle ein solcher Nachweis, sei die Kontrolle der fachgerechten Instandsetzung sowie der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch einen anerkannten Sachverständigen erforderlich. In vielen europäischen Nachbarländern sind die Nachweise bereits Pflicht, zum Beispiel in den Benelux-Staaten, Frankreich, Italien, Österreich, der Schweiz und Spanien. (gbl)



Links:

www.dekra.de

www.kfz-gewerbe.de






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